Import und Export
Export und BPM
Beim Kauf eines niederländischen Fahrzeugs, in dem BPM enthalten ist, kann diese bei der Ausfuhr in ein anderes EU-Land zurückerstattet werden. Sie zahlen diese BPM als Kaution an uns und erhalten sie zurück, sobald die Steuerbehörde die Rückerstattung bearbeitet hat. Diese BPM kann nur von uns zurückerstattet werden, wenn Sie uns rechtzeitig – maximal 10 Wochen nach der Ausfuhr – eine permanente Registrierung aus Ihrem eigenen Land vorlegen. Wird das Dokument nicht fristgerecht eingereicht, verfällt die Kaution.
Meinen Kauf exportieren
Boonstra übernimmt die vollständige administrative Abwicklung des Exports. Wir sperren das Fahrzeug auf Ihren Namen als Käufer und stellen Ihnen die erforderlichen Dokumente sowie die Fahrzeug-ID für die Registrierung zur Verfügung. Für den Export außerhalb der EU erstellen wir die Zolldokumente und können Ihnen Exportkennzeichen zur Verfügung stellen, sofern das Fahrzeug fahrtüchtig ist und über eine gültige APK verfügt.