Kaufen, Abholung und Lieferung
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Kauf, zur Abholung und Lieferung von Fahrzeugen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein? Stellen Sie diese dann über unser Kontaktformular.
Wie kann ich ein Fahrzeug kaufen?
Wählen Sie ein Fahrzeug auf unserer Angebotsseite aus und nehmen Sie Kontakt mit unseren Verkaufsmitarbeitern auf. Diese notieren Ihre Daten und senden Ihnen eine Proforma-Rechnung. Bei Zahlung von mindestens 20% wird das Fahrzeug für Sie reserviert. Die vollständige Zahlung und die Abholung müssen innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Kann ich ein Fahrzeug besichtigen?
Sie können Fahrzeuge während der Öffnungszeiten besichtigen. Rufen Sie vorher an, um die Verfügbarkeit zu bestätigen. Ohne Anzahlung können wir nicht garantieren, dass das Fahrzeug nicht an einen anderen Käufer verkauft wird.
Können Sie Fahrzeuge liefern?
Sie können Ihr Fahrzeug nach dem Kauf abholen, aber Boonstra kann innerhalb der Niederlande nach Absprache auch liefern. Das Transportrisiko geht bei Lieferung auf den Käufer über.
Gibt es Hilfe beim Verladen?
Zwei Mitarbeiter helfen Ihnen, wenn möglich mit einem Gabelstapler, beim Verladen – abhängig von der Auslastung. Für das Verladen von schweren Fahrzeugen mit einem Kran müssen Sie selbst sorgen.
Darf ein Transporteur das Fahrzeug abholen?
Ja. Ein externer Transporteur muss sich schriftlich anmelden, die Proforma-Rechnung mitbringen und über einen korrekten CMR mit den richtigen Daten des Käufers und unserem Standort verfügen.
Kann ich als Privatperson auch Fahrzeuge kaufen?
Ja, unter Handelsbedingungen und ohne Garantie.
Kann ich mein Fahrzeug verkaufen?
Sie können Ihr Fahrzeug über unser Verkaufsformular an Boonstra verkaufen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Werktagen ein Angebot.
Kann ich einen Kauf stornieren?
Eine Stornierung ist möglich, aber bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet.
In welche Länder liefert Boonstra nicht?
Aufgrund von Sanktionsgesetzen kann Boonstra keine Geschäfte mit Belarus und Russland tätigen. Hiervon werden keine Ausnahmen gemacht.