Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen, geordnet nach Themen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, stellen Sie diese gerne über unser Kontaktformular.

Kauf, Abholung und Lieferung

Wie kann ich ein Fahrzeug kaufen?

Wählen Sie ein Fahrzeug auf unserer Angebotsseite aus und nehmen Sie Kontakt mit unseren Verkaufsmitarbeitern auf. Diese senden Ihnen eine Proforma-Rechnung zu. Bei Zahlung von mindestens 20% wird das Fahrzeug für Sie reserviert. Die vollständige Zahlung und Abholung müssen innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Eine Lieferung innerhalb der Niederlande ist nach Absprache möglich.

Wie kann ich reservieren?

Eine Reservierung liegt vor, wenn Sie von Boonstra eine Proforma-Rechnung erhalten und mindestens 20% gezahlt haben. Eine Reservierung bei Boonstra bedeutet, dass Sie das Fahrzeug kaufen.

Können auch Privatpersonen Fahrzeuge kaufen?

Ja, unter Handelsbedingungen und ohne Garantie. Sie müssen das Fahrzeug selbst besichtigen und beurteilen.

Kann ich ein Fahrzeug besichtigen?

Ja, während der Öffnungszeiten. Rufen Sie vorher an, um die Verfügbarkeit zu bestätigen. Ohne Anzahlung können wir nicht garantieren, dass das Fahrzeug nicht an einen anderen Kunden verkauft wird.

Können Sie Fahrzeuge liefern?

Sie können Ihr Fahrzeug abholen oder es nach Absprache innerhalb der Niederlande liefern lassen. Das Transportrisiko geht bei Lieferung auf den Käufer über.

Gibt es Hilfe beim Verladen?

Zwei Mitarbeiter helfen Ihnen, wenn möglich mit einem Gabelstapler, abhängig von der Auslastung. Für das Verladen mit einem Kran müssen Sie selbst sorgen.

Kann ich einen Kauf stornieren?

Eine Stornierung ist möglich, jedoch erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

In welche Länder liefert Boonstra nicht?

Aufgrund von Sanktionsgesetzen kann Boonstra keine Geschäfte mit Belarus und Russland tätigen.

Verkauf

Kann ich mein Fahrzeug verkaufen?

Sie können Ihr Fahrzeug über unser Verkaufsformular an Boonstra verkaufen. Innerhalb von drei Werktagen erhalten Sie ein Angebot. Ist eine Versicherung beteiligt, warten Sie bitte zunächst die Abwicklung ab.

Sie haben mein Fahrzeug gekauft, wie geht es weiter?

Die Abteilung Planung nimmt Kontakt mit Ihnen auf bezüglich Zahlung und Abholung. Halten Sie beide Teile des Zulassungscodes und die Zulassungsbescheinigung bereit. Die Zahlung erfolgt an Sie oder an Ihre Versicherung, abhängig von der Deckung. Boonstra strebt an, das Fahrzeug innerhalb von 10 Werktagen abzuholen. Bei Fragen senden Sie eine E-Mail an planning@boonstraschadevoertuigen.nl.

Zahlung

Wie kann ich bei Boonstra bezahlen?

Sie können nur per Banküberweisung bezahlen. Kartenzahlung ist ebenfalls möglich; Barzahlung ist nicht erlaubt.

Kann ich in Raten zahlen?

Ja, die erste Rate muss mindestens 20% des Rechnungsbetrags betragen. Der Restbetrag muss innerhalb von zwei Wochen beglichen werden, ebenso wie die Abholung. Wir sind berechtigt, Standgebühren in Rechnung zu stellen, wenn Sie diese Frist nicht einhalten.

Wann erhalte ich die gezahlte Kaution zurück?

Mehrwertsteuer-Kaution außerhalb der EU: zurück, sobald Sie uns die Confirmation Of Exit zugesandt haben. Mehrwertsteuer-Kaution innerhalb der EU: zurück, sobald wir den vollständig ausgefüllten CMR/Frachtbrief mit erkennbarem Foto des Fahrzeugs in Ihrem Land erhalten. BPM-Kaution: zurück, sobald wir den Bescheid der Steuerbehörde erhalten haben, sofern Sie uns innerhalb von 10 Wochen nach Export die permanente Registrierung aus Ihrem Land zugesandt haben.

Garantie und Bedingungen

Gibt Boonstra Garantie auf Fahrzeuge oder Gebrauchtwagen?

Boonstra gibt auf kein Fahrzeug Garantie, Kulanz oder Erstattung nach dem Verkauf. Alle Fahrzeuge werden „wie gesehen“ angeboten und verkauft und können vorab besichtigt und beurteilt werden.

Steuern, BPM und Mehrwertsteuer

Haben alle Autos gültige Papiere?

Ja, wir verfügen über alle erforderlichen Dokumente. Besonderheiten werden beim Verkauf angegeben.

Marge-Fahrzeuge und Mehrwertsteuer-Fahrzeuge

Bei einem Margenfahrzeug wird keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen; bei einem Mehrwertsteuer-Fahrzeug schon. Wir geben den Typ immer in der Anzeige an.

Import und Export

Export und BPM

Die BPM für ein niederländisches Fahrzeug kann bei Export innerhalb der EU zurückerstattet werden. Sie zahlen diese als Kaution und erhalten sie zurück, sofern Sie uns innerhalb von 10 Wochen nach Export eine permanente Registrierung aus Ihrem Land vorlegen.

Mein Kauf exportieren

Boonstra übernimmt die administrative Abwicklung, setzt das Fahrzeug auf Ihren Namen außer Verkehr und stellt die erforderlichen Dokumente aus. Für den Export außerhalb der EU erstellen wir Zolldokumente und können Exportkennzeichen liefern, sofern das Fahrzeug fahrbereit ist und eine gültige Hauptuntersuchung (APK) hat.

Über unsere Fahrzeuge

Ist die Herkunft der Fahrzeuge bekannt und kann ich diese erfragen?

Aufgrund von Datenschutzbestimmungen dürfen wir die Herkunft nicht weitergeben. Über das Kennzeichen oder die Fahrgestellnummer finden Sie online oft Informationen.

Kann ich bei Boonstra Reparaturen durchführen lassen?

Nein, Boonstra führt keine Reparaturen im Auftrag durch.

Was bedeuten die verschiedenen Zustände der Fahrzeuge?

Ein Schadfahrzeug hat Schäden an Karosserie, Rahmen, Motor oder anderen Teilen. Ein Gebrauchtwagen wurde unbeschädigt angekauft oder ist ein repariertes Schadfahrzeug. Für beide gelten dieselben Bedingungen.

Regelungen und Registrierung

Muss für Schadfahrzeuge immer eine Nachprüfung beantragt werden?

Nein, nur wenn die RDW ein „Fahrverbot auf öffentlichen Straßen“ erteilt hat. Überprüfen Sie dies auf ovi.rdw.nl.

Regelt Boonstra die Registrierung von Fahrzeugen?

Ja, Boonstra kann die Ummeldung übernehmen oder Sie mit allen Dokumenten versorgen, um das Fahrzeug in Ihrem Land zu registrieren.